Gemeinschaftsarbeit

Gemeinschaftsarbeit

Eine der Pflichten für die Mitglieder eines Gartenvereins ist es, die notwendige Gemeinschaftsarbeit mit zu tragen. Nur durch das Zusammenwirken aller Vereinsmitglieder kann die gesamte Gartenanlage in einem gepflegten Zustand gehalten werden.

In unserem Verein hat jedes aktive Vereinsmitglied im Jahr 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Geselligkeit während der Gemeinschaftsarbeit. So kann man sich ganz leicht näher kennen lernen.

– Diese Informationen sowie die Termine werden in den Infokästen ausgehängt.

– Im Vereinsheim wird eine Liste ausgelegt, in der die Gartenfreunde Ihre Stunden notieren müssen.

Was gehört zur Gemeinschaftsarbeit:
Außenhecke:
Für die Außenhecke sind in erster Linie die jeweils angrenzenden Gartenfreunde zuständig. Zur Pflege der Hecken gehört aber nicht nur der Heckenschnitt sondern auch ganzjährig die regelmäßige Reinigung des angrenzenden Fußwegs vor allem von Unrat, Unkraut.
Die Hecken müssen zum jeweiligen Gemeinschaftsarbeitstag geschnitten sein.
Die Hecke soll eine maximale Höhe von 1,30 m haben, so dass eine einheitliche Optik besteht.

– Innenhecke, für alle Gärten gilt die gleiche Regelung . Die maximale Höhe beträgt hier aber 1,30 m.

– Häckseln des Heckenschnitts (Termine lt. Aushang., Vorabsprache erforderlich)

– Toilettenreinigung Vereinsheim

– Rasenpflege im Vereinsheimgelände

– Pflege leerstehender Gärten
Die Gärten sind in einer Optik zu erhalten, die den Garten zum Gesamtbild der Anlage passen lässt. Wuchernde Unkräuter, die auf Nachbargärten übergreifen können sind zu beseitigen. Fallobst und evtl. entstandener Müll (über Zaun geworfen o.ä.) sind zu entfernen.

– Instandhaltung und Pflege des Vereinsheimgeländes, Streich arbeiten, bei Bedarf Reparaturen (entweder an Gemeinschaftsarbeitstagen oder bei Bedarf nach individueller Vereinbarung

Ebenfalls wichtig:
Leider kann es ab und zu auch vorkommen, dass vergessen wird, Zeiten für die Gemeinschaftsarbeit zu berechnen. Spätestens zur Jahresrechnung kommt es dann häufig zu Rückfragen bzw. Zeit Korrekturen.
Gemeinschaftsarbeit hat offiziell nur dann stattgefunden, wenn die geleistete Zeit auch notiert worden ist. Deshalb tragen sie sich bitte bei größeren Aktionen in der ausgelegten Liste mit Beginn- und Endzeiten ein.
Wenn Sie spätestens im Herbst feststellen, dass Ihnen noch Pflichtstunden fehlen bzw. wenn Sie Klärungsbedarf, Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand.


Manchmal ist es auch von Vorteil sich vorab beim Koordinator zu melden, ob noch eine Schubkarre, Harke, rechen oder Heckenschäre ect. benötigt wird